Signaturgesetz (SigG)
Das deutsche Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und die zugehörige Signaturverordnung (SigV) vom 1. November 1997 regeln die Anforderungen für so genannte Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDAs oder Trust Center), für Prüf- und Bestätigungsstellen und Produkte für elektronische Signaturen. Am 22. Mai 2001 wurde dieses Gesetzt durch das neue Signaturkartengesetzt (SigG) abgelöst. Das Gesetz ist Bestandteil des Artikels 3 des Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDG) und ist weltweit das erste Gesetz, das die Rechtsverbindlichkeit online geschlossener Verträge regelt.
Das Signaturgesetzt unterscheidet drei Qualitätsstufen elektronischer Signaturen: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Je höherwertiger die Signatur, desto mehr Bedeutung hat sie für den Rechtsverkehr und um so größer ist ihre Funktionalität.
Das Signaturgesetzt unterscheidet drei Qualitätsstufen elektronischer Signaturen: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Je höherwertiger die Signatur, desto mehr Bedeutung hat sie für den Rechtsverkehr und um so größer ist ihre Funktionalität.


