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Signaturkarte
BLZ: 10090901
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Welche Karte ist nun die Signaturkarte?

 

Aktuelles zur Diskussion „Signaturkarte“
Ein Unternehmen kann heute schon Rechnungen oder Mahnungen rechtsverbindlich elektronisch verschicken. Die Möglichkeiten sind vielfältig: allen gemeinsam ist die elektronische Signatur, die Bürger und Unternehmen mit ihrer Karte leisten. Aber mit welcher?
Bislang unklar ist, wie viele Signaturkarten sich bald im Geldbeutel der Deutschen befinden werden. Klar ist, dass immer mehr Anwendungen entstehen, die mit jeder beliebigen signaturfähigen Karte rechtsverbindlich unterzeichnet werden können.

Die Bankkarten gelten bislang als erster heißer Kandidat und Allround-Talent in Sachen Signaturkarte. Die meisten Kreditinstitute sind bereits auf die digitale Signatur vorbereitet. Aber die Konkurrenz ist groß: In gleichem Maße, wie neue Anwendungen entwickelt werden, entstehen auch weitere "Signaturkarten". Die im Jahr 2005 von der Bundesregierung beschlossene "eCard-Strategie" sieht gleich mehrere Projekte vor:

eGK – elektronische Gesundheitskarte
ePA – elektronischer Personalausweis
ePASS – elektronischer Reisepass
ELSTER – elektronische Steuererklärung
ELENA – elektronischer Einkommensnachweis

Signaturfähige Karten sind nun bald in hoher millionenfacher Auflage im Umlauf. Die Volks- und Raiffeisenbanken haben rund 26 Millionen Karten im Einsatz, die Sparkassen rund 45 Millionen. Die KKH (Kaufmännische Krankenkasse) und weitere Betriebskrankenkassen haben 10 Millionen Gesundheitskarten in Auftrag gegeben, die AOK 25 Millionen.

Welche Karte sich letztendlich als "die Signaturkarte" durchsetzen wird, ist noch offen. Stimmen aus der Politik nach einer "Bürgerkarte" werden laut. In die gleiche Richtung gehen die Empfehlungen des Chaos Computerclubs (CCC). Die CCC-Experten empfehlen ebenfalls eine separate Karte, da alle anderen Karten immer mal aus der Hand gegeben werden und aus dem Blickfeld des Besitzers verschwinden.

Die zunehmende Verbreitung elektronischer Medien im Alltag und auf der Arbeit fördern weitere neue Anwendungen. Denn: Viele Vorgänge, die man heute schneller online und trotzdem rechtsverbindlich erledigen könnte, sind bislang ohne die digitale Signatur kaum möglich, aber notwendig. Im Prinzip sind alle Rechtsgeschäfte mit der digitalen Signatur durchführbar. Ausnahmen bilden nur solche Anwendungen, die einen hohen Schutz- oder Beratungsbedarf (Grundbucheintragung) haben, von besonderer persönlicher Bedeutung (Testament) sind oder spezieller Warnhinweise (Widerspruch) bedürfen.

Die Bürger gewöhnen sich langsam aber sicher an die digitale Signatur. Sowohl Chipkarten als auch Lesegeräte verbreiten sich rasch. Ein Stück Hardware mehr (Lesegerät) ist in Haushalten mit durchschnittlich zwei Mobiltelefonen längst kein Hindernis mehr. Möglicherweise sind Kartenlesefunktionen schon bald in die PC-Tastatur integriert.

Während der Bürger Zeit spart, sieht die Bundesregierung in der elektronischen Signatur ebenfalls enorme Produktivitätspotenziale. Am Beispiel ELENA sollen Unternehmen von 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet werden. Die Behörden müssen in der ersten Phase von ELENA sechs Formulare rund neun Millionen Mal weniger ausdrucken.

Spannend aber bleibt die Frage: Welche Anwendung und welche Karte wird letztlich den Durchbruch für alle bringen?