
eANV
Elektronische Signatur macht Nachweisverfahren in der Abfallindustrie effizienter.
Gefährliche Abfälle müssen fachgerecht entsorgt werden. Dazu zählen Abfälle aus der Chemie-Industrie, Altöl, Klärschlämme sowie zahlreiche weitere Arten von Müll. Um eine Schädigung der Umwelt durch Nachlässigkeit oder gar Missbrauch zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber für die Lagerung, den Transport und die Entsorgung gefährlicher Abfälle ein besonderes Nachweisverfahren vor. Die damit erfassten Daten dienen nicht nur der Kontrolle, sondern sind auch eine wichtige Planungsgrundlage für die Abfallwirtschaft. Die in 2006 verabschiedete Novelle der Nachweisverordnung sieht eine Umsetzung bis 1. April 2010 vor. Sie gilt für Erzeuger, Transporteure, Entsorger und Behörden. Kern der Regelung ist die komplette Umstellung auf das elektronische Nachweisverfahren (eANV). Sämtliche Nachweispapiere werden durch elektronische Formulare ersetzt. Die Inhalte bleiben gleich. Die handschriftlichen Unterschriften machen der elektronischen Signatur Platz. Vor dem Hintergrund der Papierflut erhoffen sich alle am Nachweis-Prozess Beteiligten Unternehmen und Organisationen vor allem Effizienz-Vorteile. Mehrere Millionen Begleitscheine müssen pro Jahr ausgestellt werden, dazu kommen noch Entsorgungsnachweise und Transportgenehmigungen.
Wie die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) mitteilt, haben sich bereits über 13.000 Betriebe zur Teilnahme am eANV registriert. Das sind längst noch nicht alle Betriebe. Höchste Zeit für alle anderen Unternehmen, sich vorzubereiten. Voraussetzung für die Teilnahme am eANV sind ein PC mit Internetanschluss, eine personengebundene Signaturkarte, ein Kartenlesegerät sowie ein Registrierungsantrag, der bei der ZKS-Abfall gestellt werden muss. Der Betrieb erhält ein elektronisches Postfach, über welches die Nachweise mit der Behörde ausgetauscht werden. Die ZKS-Abfall nimmt alle Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt diese.


