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De-Mail Gesetz in Kraft

 

Zwanzig Jahre nach der Erfindung der E-Mail ist am 03. Mai 2011 das De-Mail Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für den digitalen Brief, der schnell wie eine E-Mail, aber gleichzeitig sicher wie ein Einschreiben für sichere Kommunikation sorgen wird. Mittels De-Mail soll in der Hauptsache ein rechtsverbindlicher Service bei Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden möglich werden. 

Gesetz legt Sicherheitsstandards für Anbieter fest
Anbieten dürfen diesen Dienst nur zertifizierte Unternehmen, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft wurden. Neben der Pflicht vordefinierte Verschlüsselungs- und Speicherstandards zu erfüllen, beinhaltet dieses Zertifikat den Nachweis alle Inhaber von De-Mail-Konten eindeutig identifizieren zu können. E-Mail-Provider wie etwa die Telekom, GMX oder Web.de haben diese Voraussetzungen bereits erfüllt und nehmen auch schon seit einiger Zeit Reservierungen der Nutzer für De-Mail-Adressen an. Für die Teilnahme am De-Mail-Verfahren muss sich jeder interessierte Bürger registrieren lassen. Ähnlich wie bei einer Kontoeröffnung in der Bank muss hierzu seine Identität durch eine berechtigte Stelle z.B. durch Vorlage des Personalausweises geprüft und ein entsprechendes Bestätigungsformular zum De-Mail-Anbieter geschickt werden.

Vorteile der De-Mail
Die Datenübertragung via De-Mail erfolgt folgendermaßen: Der Absender versendet seine Nachrichten verschlüsselt an den De-Mail-Dienst. Optional kann der Benutzer jede Mail mit einer elektronischen Signatur versehen und/oder Ende-zu-Ende verschlüsseln. Mit De-Mail sind verschiedene Versandarten wie z.B. De-Mail-Einschreiben möglich. Außerdem kann ein Absender verschiedene Optionen wie Abholbestätigung, Versandbestätigung oder Zugangsbestätigung auswählen. Ein weiterer Bonus in diesem Zusammenhang ist eine vertrauenswürdige Dokumentenablage, in dem Dokumente auf Wunsch sicher und auch über Jahrzehnte hinweg gespeichert werden können. De-Safe heißt wiederum diese Komponente. Ergänzt wird der Dienst durch einen zuverlässigen Identitätsnachweis (De-Ident). Durch die hohen Sicherheitsanforderungen und die notwenige Authentifizierung der Nutzer, sei es auf Sender- als auch auf Empfängerseite, ist durch die Verbindung der einzelnen Elemente eine rechtsverbindliche Kommunikation möglich und nachvollziehbar geworden.

Sicherer, günstiger, effizienter
Eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet des elektronischen Datenversands nimmt die GAD ein. So können Bankkunden schon seit längerer Zeit mit dem Postkorb und dem eTresor in der Online-Filiale auch hochsensible Dokumente sicher und unkompliziert elektronisch versenden, speichern und empfangen. Es ist zu erwarten, dass durch das aktuelle In-Kraft-Treten des Gesetzes der elektronische Dienst bald branchenübergreifend zum Standard erhoben werden wird, wenn es darum geht, wichtige Dokumente kostengünstig zuzustellen. Allein das Einsparpotenzial an Portokosten beläuft sich nach Schätzungen von Experten auf Millionen von Euro.