
Telematik-Infrastruktur
im Gesundheitswesen: Freiwilligkeit ist ein Muss!
Die Einführung einer einheitlichen Telematik-Infastruktur, seit 2003 im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt, ist ein Ansatz, der zukunftsweisende Problemlösungsansätze im Gesundheitswesen bereitstellen könnte.
Bislang wurden erste Maßnahmen im Versorgungsalltag erprobt. Dabei stehen die Verantwortlichen gerade bei der geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) großen Herausforderungen gegenüber: Das Bundesministerium für Gesundheit strebte bis vor kurzem eine verbindliche Online-Prüfung und -Aktualisierung der eGK bei den Leistungserbringern an. Dagegen haben die Organisationen der Leistungserbringer wie Ärzte und Zahnärzte einen Kompromiss erarbeitet, bei dem ein Online-Daten-Abgleich technisch getrennt vom Praxisverwaltungssystem möglich ist. Die Online-Anbindung von IT-Systemen erfolgt damit allein auf freiwilliger Basis. Eine endgültige Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.
Trend zur Onlineabrechnung
Parallel zur aktuellen Diskussion entwickelt sich im Gesundheitswesen ein deutlicher Trend zu Onlineabrechnungen mittels elektronischer Signatur. Neben dem bereits etablierten elektronischen Heilberufsausweis (HBA), stehen Anwendern auch diverse andere Möglichkeiten offen, die elektronische Signatur zu nutzen. Eine solche Signaturkarte enthält neben Basisdaten auch einen auf einem Computerchip geheimen Signaturschlüssel. Zur Aktivierung dieses Schlüssels muss der Berechtigte lediglich eine PIN zur Freischaltung des Signaturvorgangs eingeben.
Einsatz in der Praxis
Um elektronische Signaturen umfänglich nutzen zu können, bedarf es einer Telematik-Infrastruktur. Auch wenn Computer mittlerweile zur betrieblichen Grundausstattung gehören, sind die meisten EDV-Systeme nicht miteinander kompatibel. Mit einer geeigneten Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur werden Anwendungen wie die Online-Abrechnung oder die Nutzung elektronischer Signaturen vereinfacht. Papiergestützte Abläufe können bis auf ein Minimum reduziert und Prozesskosten eingespart werden. Diese „medizinische Datenautobahn“ bildet die Grundlage für eine eHealth-Infrastruktur, mit der sich die Anwender im elektronischen Geschäftsverkehr sicher vernetzten können. So gelangen neben Abrechnungsdaten auch rechtsverbindliche Dokumente zielgerichtet zum jeweiligen Leistungserbringer.


